Ein wichtiger Tag für Neuhofen – drei Bürgerbegehren einstimmig abgelehnt


Heute, am 8. September 2026, war ein wichtiger Tag für unsere Bürgerinitiative und für die Bürgerinnen und Bürger von Neuhofen. Im Gemeinderat stand die Entscheidung über die Zulässigkeit unserer drei Bürgerbegehren an. Gleichzeitig begleitete auch der SWR das Geschehen vor Ort und zuvor schon am geplanten Bohrplatz für die Tiefengeothermieanlage.

SWR dreht in Neuhofen und am geplanten Bohrplatz

Bereits vor der Gemeinderatssitzung stand für uns ein weiterer wichtiger Termin auf dem Programm: Der SWR war nach Neuhofen gekommen, um im Zusammenhang mit der geplanten Tiefengeothermieanlage und den Bürgerbegehren zu drehen.

Zunächst trafen sich sechs Mitglieder unserer Bürgerinitiative mit dem SWR-Team in Neuhofen. Mit jedem von uns wurde ein kurzes Interview geführt. Dabei hatten wir Gelegenheit, unsere Argumente darzulegen und zu erklären, warum wir die geplante Tiefengeothermieanlage in unserem Ort klar ablehnen.

Anschließend ging es gemeinsam zum geplanten Bohrplatz an der Schlicht. Und was uns dort erwartete, war beeindruckend: Mehr als 200 zuvor informierte Unterstützerinnen und Unterstützer hatten sich eingefunden, um gemeinsam Flagge zu zeigen.

Diese große Beteiligung ist umso bemerkenswerter, weil der Drehtermin des SWR erst wenige Tage zuvor bekannt geworden war. Innerhalb kürzester Zeit gelang es, so viele Menschen zu mobilisieren. Für uns war das ein starkes Zeichen dafür, wie groß das Interesse an diesem Thema mittlerweile ist und wie viele Menschen bereit sind, ihre Haltung auch öffentlich sichtbar zu machen.

Besonders deutlich wurde dabei erneut der Zusammenhalt und die gute Vernetzung der Menschen aus Neuhofen und Waldsee. Wenn es darauf ankommt, stehen beide Orte zusammen. Genau dieses gemeinsame Auftreten war an diesem Nachmittag deutlich zu spüren – und für alle Beteiligten ein beeindruckendes Erlebnis.

Auch am geplanten Bohrplatz und im Landschaftsschutzgebiet entstanden weitere Filmaufnahmen. Der SWR führte zusätzliche Interviews und konnte sich damit unmittelbar vor Ort ein Bild von der Situation und der betroffenen Landschaft machen.

Für unsere Bürgerinitiative war dieser Drehtermin eine wichtige Gelegenheit, unsere Argumente einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Vor allem aber haben die mehr als 200 Menschen vor Ort an diesem Nachmittag eindrucksvoll und sichtbar ihre Unterstützung für unsere Anliegen zum Ausdruck gebracht.


Die Entscheidung über die drei Bürgerbegehren


Nach diesem beeindruckenden Termin mit dem SWR folgte am Abend die Gemeinderatssitzung – und damit die Entscheidung über die Zulässigkeit unserer drei Bürgerbegehren. 

Das Ergebnis der Abstimmung kam für uns nicht überraschend: Alle drei Bürgerbegehren wurden vom Gemeinderat einstimmig und über alle Fraktionen hinweg für unzulässig erklärt.

Bevor es zur eigentlichen Abstimmung kam, erhielten zunächst die Vertrauenspersonen der drei Bürgerbegehren das Wort. Sie erläuterten noch einmal, worum es bei den jeweiligen Bürgerbegehren geht, welche Ziele damit verfolgt werden und vor allem, warum so viele Neuhöfer Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, dass sie selbst über diese Fragen entscheiden möchten.

Im Anschluss folgte eine sehr ausführliche rechtliche Darstellung durch Herrn Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeinde. Er hat erläutert, aus welchen rechtlichen und formalen Gründen die drei Bürgerbegehren nach Auffassung der Verwaltung nicht zugelassen werden könnten.

Dabei ist uns eine Unterscheidung besonders wichtig: Das Verwaltungsgericht hat nicht in einem Hauptsacheverfahren abschließend über die Zulässigkeit der drei Bürgerbegehren entschieden. Gegenstand war vielmehr unser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. In einem solchen Eilverfahren erfolgt keine vollständige und abschließende Prüfung wie in einem Hauptsacheverfahren, sondern eine summarische Prüfung. Die dabei vertretene Rechtsauffassung teilen wir in wesentlichen Punkten ausdrücklich nicht.

Auch die von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei kam in ihrer rechtlichen Bewertung zu dem Ergebnis, dass die Bürgerbegehren nicht zulässig seien. Aus Sicht unserer Bürgerinitiative bleibt dabei ein grundsätzliches Problem bestehen: Die Verwaltung beauftragt eine Kanzlei mit der rechtlichen Prüfung, deren Einwände werden dem Gemeinderat vorgelegt und bilden anschließend die Grundlage dafür, die Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.


Am Ende blieb kaum noch Raum für eine andere Entscheidung


Unmittelbar vor der Abstimmung ergriff Ortsbürgermeister Ralf Marohn noch einmal das Wort. Seine Ausführungen empfanden wir als deutliche Einflussnahme auf die unmittelbar bevorstehende Entscheidung des Gemeinderates. Bei uns entstand dadurch der Eindruck, dass ein Votum für die Zulässigkeit der Bürgerbegehren rechtlich kaum noch vertretbar sei und die Ratsmitglieder damit Gefahr liefen, gegen geltendes Recht zu entscheiden.

Unter diesen Vorzeichen folgte schließlich die Abstimmung: Alle drei Bürgerbegehren wurden einstimmig abgelehnt.

Damit ist genau das eingetreten, wovor wir bereits vor der Sitzung gewarnt hatten: Der durch zahlreiche Unterschriften zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach einer Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger selbst scheitert nicht an einer Abstimmung der Bevölkerung über die Sache, sondern an der rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit der Bürgerbegehren.

Für uns bleibt deshalb die entscheidende Frage bestehen: Sollte bei einem Bürgerbegehren nicht vor allem erkennbar sein, was die Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen?

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner Rechtsprechung betont, dass das Instrument des Bürgerbegehrens für den normalen Bürger handhabbar bleiben muss und deshalb an die Begründung keine überhöhten oder überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2019 – 10 A 10472/19.OVG, Rn. 33).

Genau darum geht es uns: Nicht darum, rechtliche Vorgaben zu ignorieren. Sondern darum, dass formale und juristische Anforderungen am Ende nicht dazu führen dürfen, dass der klar erkennbare Wille vieler Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht mehr zur Abstimmung kommt.


Ein Tag mit zwei sehr unterschiedlichen Signalen


So bleiben von diesem Tag zwei sehr unterschiedliche Eindrücke.

Auf der einen Seite mehr als 200 Menschen am geplanten Bohrplatz, die innerhalb weniger Tage für den SWR-Dreh mobilisiert werden konnten, ein voller Saal im Neuen Hof mit interessierten Menschen, die mitbestimmen wollen, und eine starke Gemeinschaft aus Neuhofen und Waldsee.

Sie alle haben an diesem Tag gemeinsam mit unserer Bürgerinitiative öffentlich Haltung gezeigt und eindrucksvoll deutlich gemacht, wie groß das Interesse und der Wunsch nach Mitbestimmung sind.

Dafür möchten wir allen, die dabei waren und uns unterstützt haben, ganz herzlich danken!

Auf der anderen Seite ein Gemeinderat, der am Ende des Tages alle drei Bürgerbegehren einstimmig für unzulässig erklärt hat.

Die Abstimmung im Gemeinderat ist damit beendet. Die Diskussion über die Tiefengeothermie in Neuhofen und Waldsee ist es ganz sicher nicht.

Der große Zuspruch an diesem Tag hat uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, weiter zu informieren, Fragen zu stellen und den Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme zu geben.

Wir bleiben dran. Gemeinsam.

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